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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

I. Geltungsbereich – Definitionen – Vertragspartner

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Lieferungen und Leistungen der RAUGI Diamanttechnik, Inhaberin Susann Rauter, Chemnitzer Straße 21, 09599 Freiberg, Telefon: +49 3731- 6925813, e-Mail: rauter@raugi-diamanttechnik.de (nachfolgend „wir“, bzw. „uns“ oder „RAUGI Diamanttechnik“ genannt) an Kunden, welche Unternehmer sind (nachfolgend Besteller oder Kunde genannt).
  2. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  3. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Bestellers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
  4. Die AGB gelten gegenüber Unternehmern in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige gleichartige Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Besteller, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
  5. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
  6. Wir liefern ausschließlich an Unternehmer.

II. Angebot und Vertragsabschluss

  1. Unsere Angebote sind unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Besteller Kataloge, technische Dokumentationen oder sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen überlassen haben. Alle Angaben basieren auf den Merkmalen des deutschen Marktes. Irrtum, Änderung und Zwischenverkauf vorbehalten. Alle Angebote gültig, nur solange Vorrat reicht.
  2. Die Bestellung gilt als verbindliches Vertragsangebot. Wir sind berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Vertragsausführung anzunehmen.
  3. Aufträge gelten erst als angenommen, wenn sie von uns in Textform bestätigt sind oder mit Zusendung der Ware an den Kunden innerhalb der Annahmefrist.
  4. Für Art und Umfang der Lieferung ist allein der Inhalt unserer Auftragsbestätigung maßgebend. Spätere Abänderungen sind nur mit unserer Bestätigung in Textform wirksam. Bei Annahme des Kaufvertrages wird die Kreditwürdigkeit unserer Kunden vorausgesetzt.
  5. Später eingehende, nicht befriedigende Auskünfte berechtigen uns vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Vorauskasse zu verlangen.

III. Preise

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ohne jeden Nachlass, insbesondere ohne Skonto, in Euro “ab Werk” zuzüglich Verpackung, Fracht und Versicherung, welche gesondert berechnet werden.
  2. Gegenüber Unternehmern verstehen sich unsere Preise als Nettopreise ab Werk. Die Umsatzsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen.

IV. Lieferung und Versand

  1. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Lager. Sofern nicht besondere Versandanweisungen vorliegen, wählen wir selbst Art und Weg des Versands.
  2. Die Gefahr für die Versendung trägt in jedem Falle der Besteller, sie geht auf ihn über, wenn die Lieferung unser Lager verlässt.
  3. Die Ankündigung der Lieferung erfolgt per E-Mail und/oder SMS.
  4. Bei den von uns genannten Lieferzeiten und -fristen handelt es sich nicht um Fixgeschäfte i.S.v. § 286 II Nr. 4 BGB, § 376 HGB, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Liefertermine, die nicht im Rahmen eines ausdrücklich so bezeichneten sog. Fixgeschäftes in Textform von uns bestätigt werden, sind stets unverbindlich und annähernd.

Versandkosten

bis € 80 Nettowarenwert: € 7,50

ab 90 € Nettowarenwert: frei Haus (kostenlose Lieferung)

V. Zahlungsbedingungen 

  1. Unsere Rechnungen sind, sofern nichts Abweichendes in Textform vereinbart ist, innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar.
  2. Gegenüber Unternehmern gilt, dass bei einem Zahlungsverzug oder Gefährdung unserer Forderungen durch Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Bestellers wir berechtigt sind, Sicherheiten zu verlangen bzw. noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder gegen Stellung von Sicherheiten ausführen.

VI. Mängelrügen

  1. Geringfügige Abweichungen in Farbe, Aussehen und Abmessungen der Ware berechtigen nicht zu Reklamationen.
  2. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen wegen Mängeln unserer Lieferungen setzt voraus, dass der Kunde seinen kaufmännisch geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist, soweit sie nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Für die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 377, 381 HGB) mit folgender Maßgabe: Die Untersuchungspflicht des Bestellers beschränkt sich auf Mängel, die bei der Warenkontrolle unter äußerlicher Begutachtung einschließlich der Lieferpapiere offen zu Tage treten (z.B. Transportbeschädigungen, Falsch- und Minderlieferung) oder bei der Qualitätskontrolle erkennbar sind. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, besteht keine Untersuchungspflicht. Im Übrigen kommt es darauf an, inwieweit eine Untersuchung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Die Rügepflicht für später entdeckte Mängel bleibt unberührt. Unbeschadet der Untersuchungspflicht gilt die Rüge (Mängelanzeige) jedenfalls dann als unverzüglich und rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 5 Werktagen ab Entdeckung, bzw. bei offensichtlichen Mängeln ab Lieferung abgesendet wird.

VII. Eigentumsvorbehalt

  1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
  2. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
  3. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

VIII. Erfüllungsort, Vertragssprache, Speicherung des Vertragstextes, Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist Freiberg.
  2. Vertragssprache ist Deutsch.
  3. Verträge werden bei uns elektronisch gespeichert, sind jedoch aus Datenschutzgründen nach Vertragsschluss nicht mehr für den Kunden einsehbar.
  4. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und uns Freiberg. Wir sind darüber hinaus berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
  5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts

Stand: Januar 2023